Unsere Leistungen
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
Die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI sind als Teil der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung festgelegt. Diese Leistungen werden von Pflegekräften erbracht und dienen dazu, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten oder zu verbessern. Die Pflegesachleistungen umfassen die grundpflegerische Versorgung, dazu zählen die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten, wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme sowie Unterstützung bei der Mobilisation. Die Grundpflege wird individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen abgestimmt und kann je nach Pflegegrad und Situation variieren.
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
Die häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V, auch Behandlungspflege genannt, wird nach ärztlicher Diagnose verordnet und von der Krankenkasse übernommen. Behandlungspflegerische Leistungen werden von qualifizierten Pflegekräften erbracht und umfassen ärztlich verordnete Leistungen zur medizinischen Versorgung zu Hause. Dazu gehören Maßnahmen wir Medikamentengaben, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, sowie Wundversorgungen. Die Behandlungspflege richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand des Patienten.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI, auch bekannt als Betreuungs- und Entlastungsleistungen, beträgt monatlich 125 Euro und steht den Patienten zu, bei denen mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt worden ist. Der Entlastungsbetrag dient dazu, pflegende Angehörige bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu entlasten und ihre Belastung zu verringern. Der Entlastungsbetrag kann für die Organisation von Betreuungs- und Entlastungsangeboten genutzt werden, die den Pflegenden zeitliche Freiräume ermöglichen. Die Leistungen, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden können, sollen dazu beitragen, die Pflegesituation im häuslichen Umfeld zu stabilisieren und zu verbessern.
Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind gesetzlich vorgeschrieben, richten sich vorrangig an Pflegegeldempfänger und dienen der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege. Diese Besuche werden von Pflegefachkräften durchgeführt, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln und passende Hilfs- und Unterstützungsangebote zu empfehlen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben einmal halbjährlich den Anspruch auf einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit.Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 & 3 ist ein Intervall von einmal halbjährlich und für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 & 5 einmal vierteljährlich verpflichtend. Durch die gesetzlich festgelegten Intervalle können Probleme frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um eine angemessene Pflege sicherzustellen. Die Kosten für Beratungsbesuche werden von den Pflegekassen übernommen und sind somit für Pflegebedürftige kostenfrei.
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGBI XI
Die Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, auch bekannt als ‚Verhinderungspflege‘, ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen, ohne die Versorgung ihres Pflegebedürftigen zu vernachlässigen. Die Verhinderungspflege tritt dann in Kraft, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen.
Private Pflegeleistungen
Unsere ambulanten Pflegeleistungen umfassen auch private Pflegeoptionen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Patienten zugeschnitten sind. Mit unseren privaten Pflegeleistungen können wir zusätzliche Betreuung und Unterstützung bieten, die über die Standardleistungen hinausgehen. Wir verstehen die Bedeutung von Vertrauen und Respekt in der privaten Pflege uns garantieren eine qualifizierte und professionelle Betreuung. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere maßgeschneiderten Pflegeleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen und Ihren Angehörigen helfen können.